Wie Manfred Kalitz wohl umgekommen ist

Einzelheiten zum Tod von Wilfried Kalitz haben Staatsanwaltschaft und Polizei em heutigen Donnerstag (07.10.20) in Aachen mitgeteilt. 

Kalitz war 24 Jahre lang ein unbekannter Toter, der am 8. Dezember 1996 am Abhang der Hauser Sandkuhle bei Rheurdt-Schaephuysen (Kreis Kleve) gefunden wurde.

Am Dienstag, dem 29.09.20 hat die Polizei einen 50jährigen Mann aus dem Raum Aachen festgenommen. Am 30. September 2020 erließ das Amtsgericht Aachen Haftbefehl gegen ihn, er befindet sich in Untersuchungshaft. 

Wilfried Kafitz, Foto privat

Den nunmehr Beschuldigten konnten die Beamten durch die Aussagen mehrerer Zeugen ermitteln. Er ist dringend verdächtig, gemeinsam mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Mittäter, das Opfer, Wilfried Kalitz, in der Zeit vom 23. November und dem 8. Dezember 1996 in dessen damaliger Werkstatt in der Fronhofstraße 6 in Würselen grausam und aus Habgier getötet zu haben. 

Die Ermittlungsbehörden gehen nach dem bisherigen Erkenntnisstand davon aus, dass der Beschuldigte und sein Mittäter 1996 Kontakt zu dem Getöteten hatten und in dessen Werkstatt verkehrten. Am Tattag habe Kalitz einen Bargeldbetrag in Höhe von 5.000,- DM bei sich gehabt, dessen Herausgabe der Beschuldigte und sein Mittäter von dem später getöteten Kalitz gefordert hätten. 

Der Tat lag danach eine Tatplan zugrunde, dem zufolge Kalitz mit einem Schlagwerkzeug schwere Verletzungen insbesondere im Kopfbereich zugefügt wurden. Die Schläge seien durch den Mittäter des Beschuldigten ausgeführt worden. Dadurch seien dem Getöteten erhebliche Schmerzen zugefügt worden, die weit über das hinausgegangen seien, was für die Tötung des Opfers erforderlich gewesen sei. 

Nachdem Wilfried Kalitz tot war, haben der Beschuldigte und sein Mittäter den Leichnam in einen Teppich eingerollt und ihn in die circa 100 km entfernt liegende Hauser Sandkuhle in Rheurdt-Schaephuysen (Kreis Kleve) transportiert. Die sei ausgesucht worden, weil der Mittäter des Beschuldigten Ortskenntnisse gehabt habe. Der in der Sandkuhle abgelegte Leichnam wurde am 08. Dezember 1996 aufgefunden und – wie früher schon mitgeteilt – erst sehr spät identifiziert.

Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anordnung von Untersuchungshaft kein Urteil über die Schuld des Beschuldigten enthält. Jeder, also auch der Beschuldigte, hat solange als unschuldig zu gelten, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. Die Zeugenaussagen wurden durch weitere Ermittlungen überprüft und haben sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden als so belastbar erwiesen, dass sie einen dringenden Tatverdacht begründen. 

Zur Vorberichterstattung geht es hier.

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