Bei Verjährung droht Steuernachzahlung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass das Verjährenlassen von Forderungen mit anschließender Ausbuchung bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu versteuern ist. Nach Auffassung des Gerichts hat ein ordentlicher Geschäftsleiter dafür …